Presseerklärung vom 1. Dezember 2011: Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Deutschland wegen Polizeigewahrsam

Quelle: http://daspolizeilichegegenueber.blogsport.de/

Viereinhalb Jahre nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg mit einem am heutigen Tag veröffentlichten Urteil die Freiheitsentziehung zweier Aktivisten für rechtswidrig erklärt. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die beiden Beschwerdeführer Sven Schwabe und M.G. zu unrecht für die Dauer von fast sechs Tagen in polizeilichem Präventiv-Gewahrsam gehalten wurden, nachdem bei einer Fahrzeugüberprüfung Transparente mit den Aufschriften „Freedom for all prisoners“ und „Free all now“ bei ihnen gefunden worden waren.

Die deutschen Gerichte und die deutsche Bundesregierung hatten gemeint, dass die beiden damit zu „Gefangenenbefreiung“ aufrufen wollten und durch Wegsperren daran gehindert werden mussten. Für Sven Schwabe und M. G. bedeutete der Aufenthalt im Gefängnis bereits vor und während des gesamten G8-Gipfels, dass sie weder Protest gegen (im Laufe der Woche über 1.000) widerrechtliche Freiheitsentziehungen durch die Polizei noch gegen die Politik der G8 äußern konnten. Die Freiheitsentziehung der beiden reihte sich damit ein in die Praxis deutscher Behörden, ohne Rücksicht auf Verhältnismäßigkeitserwägungen politischen Protesten auf der Straße wie aktuell beim Castor-Transport mit härtesten Mitteln wie der Freiheitsentziehung oder körperlicher Gewalt zu begegnen. Weitere Beispiele hierfür sind Gegenveranstaltungen zu Nazi-Aufmärschen oder Proteste gegen Großbauvorhaben wie Stuttgart 21.

Der Straßburger Gerichtshof hat nun festgestellt, dass diese Form der Freiheitsentziehung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Verletzt wurden nach dem Urteil vom 8. November 2011 das Freiheitsrecht aus Art. 5 sowie die Versammlungsfreiheit aus Art. 11 der Konvention. Der Gerichtshof prüfte eine Verletzung der Meinungsfreiheit nicht gesondert, da die Meinungsäußerung im Rahmen einer Versammlung geschehen sollte und insoweit insgesamt Art. 11 EMRK anzuwenden sei.

Rechtsanwältin Anna Luczak: „Gerade vor dem Hintergrund der polizeilichen Praxis, Freiheitsentziehungen als Abschreckungsmethode gegen politische Proteste einzusetzen, ist diese ausdrückliche Einbeziehung der Versammlungsfreiheit sehr zu begrüßen.“

Besonders wichtig ist die Begründung dafür, wieso der Gerichtshof Deutschland wegen der Freiheitsentziehung verurteilt hat. Denn dieser zufolge steht nun nach der Sicherungsverwahrung eine weitere Form der Freiheitsentziehung in Deutschland in Frage. Wie die Sicherungsverwahrung kann der Polizeigewahrsam nach deutschen Gesetzen angeordnet werden, wenn „Tatsachen die Annahme rechtfertigen“, dass eine Person in Freiheit Straftaten begehen würde.

Im nun vom Gerichtshof entschiedenen Fall des Polizeigewahrsams gründete sich die Prognose auf die angebliche Gefährlichkeit der Aufschrift „Freedom for all prisoners“. Keine der deutsche Behörden, auch die Bundesregierung in ihren Stellungnahmen nicht, würdigte richtig, was nun der Gerichtshof eindeutig festhielt: Der Slogan „Freiheit für Gefangene“ hat viele Bedeutungen und kann auf keinen Fall nur als Aufforderung zu einer Straftat gelesen werden. Der Gerichtshof hat deshalb schon allein wegen der fehlerhaften Deutung der politischen Äußerung der Beschwerdeführer die Freiheitsentziehung als konventionswidrig eingestuft. Weitere Verfahren werden zeigen, ob es überhaupt eine denkbare Konstellation gibt, in der die „sichere Prognose einer unmittelbar bevorstehenden Straftat“ einen Polizeigewahrsam nach der Konvention zulassen kann.

Rechtsanwältin Anna Luczak: „Die deutschen Behörden – Polizei und Justiz – müssen nach diesem Urteil ihre Praxis der Freiheitsentziehung auf den Prüfstand stellen. Der Gerichtshof hat ausdrücklich festgehalten, dass der Polizeigewahrsam der Beschwerdeführer keine der fünf in Art. 5 Abs. 1 EMRK abschließend benannten Formen zulässiger Freiheitsentziehung war. Solange keine konkret zu erwartende und zu ahndende Tat oder Pflichtverstoß zu benennen ist, darf das Freiheitsrecht nicht beschränkt werden.“

Sven Schwabe zeigt sich nach dem Urteil erleichtert: „Es ist schon seltsam, dass deutsche Gerichte, denen die Sache insgesamt sieben Mal zur Entscheidung vorlag, nicht eingesehen haben, was nun auf internationaler Ebene ganz klar gesagt wurde: Es gab überhaupt keinen Grund, uns fast sechs Tage ins Gefängnis zu sperren. Es gab keinen Grund, uns in der Zelle unsere Lebenszeit vergeuden zu lassen. Das Urteil aus Straßburg kann das nicht ungeschehen machen. Aber Polizei und Justiz müssen nun reagieren und dafür sorgen, dass die Polizei nicht mehr Protestierende einfach mitnehmen, einkesseln oder für Stunden oder gar Tage wegsperren darf.“

Dr. Anna Luczak
Rechtsanwältin

telefonische Erreichbarkeit:
RAin Dr. Luczak: 030/5471 6772

Der Paragraf 129 in Dresden – Veranstaltung am 01.11.2011

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Am 19.02.2011 ist es über 16.000 Menschen wiederholt gelungen, den größten Naziaufmarsch Europas gegen den Willen der Polizei zu verhindern. In der Folge zeigten sich die sächsische Polizei und Staatsanwaltschaft jedoch als schlechte Verlierer_innen. Während des 19.02. sammelte sie über eine Million Handy-Datensätze von Personen, die sich in Dresden aufhielten, noch am Abend des 19.02. durchsuchte sie illegal ein Anwaltsbüro sowie ein Parteibüro der LINKEN, und in den letzten Monaten führte sie etliche Razzien in ganz Deutschland durch – darunter auch die JG-Stadtmitte in Jena. Es geht ihnen darum, antifaschistisches Engagement zu bestrafen, Aktive einzuschüchten und – im Hinblick auf nächstes Jahr – ein Klima der Angst zu verbreiten. Den Höhepunkt dieser Welle der Repression bilden über 20 Verfahren nach §129, Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

Mit dieser Veranstaltung wollen wir über die Repression nach Dresden 2011 allgemein und insbesondere den §129 aufklären. Was bedeutet dieser Paragraph, welche Überwachungsmöglichkeiten eröffnet er den Schnüffler_innen und wie und warum wird er gegen wen eingesetzt? Diese Fragen wollen wir mit euch diskutieren und dabei Möglichkeiten ausloten, wie mensch sich gemeinsam dagegen zu Wehr setzen kann.

Wann: 01.11.2011, 19.30 Uhr

Wo: Carl-Zeiss-Str. 3, Seminarraum 309

Samstag, 15 Uhr, Erfurt: Solikundgebung wegen Razzia in der JG

Antifaschismus ist notwendig, nicht kriminell!

Hände weg von unserem Lauti(-fahrer)

Am Mittwoch dem 10. August 2011 führte in den frühen Morgenstunden die sächsische Polizei eine Razzia in Thüringen durch. Mit dem Vorwurf des “Aufwieglerischen Landfriedensbruchs” bei den Protesten gegen einen der größten Naziaufmärsche in Europa in Dresden am 19.02.2011 wurde die Dienstwohnung des Jenaer Stadtjugendpfarrers Lothar König durchsucht und ein Lautsprecherwagen als Tatmittel beschlagnahmt. Aus ermittlungstaktischen Gründen, so das offizielle Statement, wurde weder das Thüringer Innenministerium noch die Polizei vor der Aktion informiert.

Die Durchsuchung in Jena ist dabei nur der aktuelle Höhepunkt. Ob Stürmung des „Dresden Nazifrei“-Büros am 19.2 durch ein Sondereinsatzkommando, dutzende Hausdurchsuchungen, auch in der von Nazis angegriffenen „Praxis“, und natürlich der aktuelle Datenskandal um eine knappe Millionen Handydaten: Im Allgemeinen nennt sich diese Herangehensweise politische Einschüchterung.Wir dürfen gespannt sein, was sich die Staatsdiener in naher Zukunft noch alles einfallen lassen und werden uns darauf einstellen.

Um so repressiver der Staat mit antifaschistischen und emanzipatorischen Protesten umgeht, umso wichtiger ist es sich gemeinsam dagegen zu wehren.

Daher rufen verschiedene Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen zu einer Solikundgebung am Samstag dem 13. August um 15 Uhr auf den Fischmarkt in Erfurt auf.

Betroffen sind (meistens) wenige, gemeint sind wir alle!

Quelle: JG Stadtmitte

Wegen Dresden: Razzia bei Lothar König – 500 auf Spontandemo

Bericht von Indymedia:

Wie auf Indymedia bereits berichtet, führte heute am Mittwoch dem 10. August 2011 in den frühen Morgenstunden die sächsische Polizei eine Razzia in Thüringen durch. Mit dem Vorwurf des „Aufwieglerischen Landfriedensbruchs“ bei den Protesten in Dresden am 19.02.2011 wurde die Dienstwohnung des Jenaer Stadtjugendpfarrers Lothar König durchsucht und ein Lautsprecherwagen als Tatmittel beschlagnahmt. Aus ermittlungstaktischen Gründen, so das offizielle Statement, wurde weder das Thüringer Innenministerium noch die Polizei vor der Aktion informiert, erst als man die Türschwelle übertrat erfolgte anstandshalber noch ein Anruf bei den hiesigen Behörden. In Jena stieß die Durchsuchung auf breiten Protest. Am späten Nachmittag demonstrierten über 500 Menschen gegen die Kriminalisierung von antifaschistischem Engagment in Jena und anderen Städten.

Es wird wohl gegen 4 Uhr morgens gewesen sein, als in der Dresdener Stauffenbergallee eine bewaffnete Polizeieskorte vom Parkplatz rollte und sich Richtung Thüringen aufmachte. Ein Einsatzkommando bestehend aus Polizeidirektion Dresden, Technischer Einheit und der 1. Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit Sachsens übertrat die Landesgrenze mit dem Ziel in die Junge Gemeinde Stadtmitte einzureiten, in der sich die Dienstwohnung des Stadtjugendpfarrers befindet. Die Polizei informiert, er hätte angeblich im Frühjahr mit einem VW-Bus in Dresden zur Gewalt gegen Polizeibeamte aufgerufen und dadurch auch mitverursacht, Polizeifahrzeuge abgedrängt und flüchtenden Tatverdächtigen bei der Flucht geholfen.

Polizei will Antifa die Stimme nehmen: Der JG-Lauti wird nach Sachsen abgeschleppt.

Wenn man den bisherigen Berichten glauben schenken kann, dann wurden Thüringer Behörden bewusst nicht über die heutige Aktion informiert, die PD Dresden nennt „ermittlungstaktische Gründe“ als Ursache. Erst als die Durchsuchung in der Wohnung des Beschuldigten kurz nach 6 Uhr begann erfolgten dann schließlich zwei Telefonate. Das eine informierte die Polizeikollegen in Thüringen, das andere ging nach Italien und klingelte den Betroffenen Lothar König wach, der sich dort gerade im Urlaub befindet. Er hatte erst vor einer Woche in einem Spiegel Interview über die sächsischen Zustände Stellung bezogen. Darin berichtete er auch, dass er nur durch einen Zufall davon erfuhr, das er verdächtigt wird, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein.

weiterlesen auf Indymedia

Kurzbericht und Links zu zahlreichen Presseberichten auf haskala.de

„Skandalöse Repression gegen AntifaschistInnen am 19. Februar in Dresden“ – Erklärung des Bundesvorstands der Roten Hilfe

Prozess gegen Lauti-Fahrer gegen Auflagen eingestellt – Kundgebung fällt aus

Der Prozess gegen Thomas, den Fahrer der Demonstration vom 16. April 2009 wurde gegen Auflagen eingestellt. Der Prozess sollte morgen, am Mittwoch den 8.6.2011 um 9 Uhr stattfinden. Von hier aus wurde dazu auch zu einer Kundgebung um 8 Uhr aufgerufen. Da der Prozess nicht stattfindet, entfällt nun auch die Kundgebung. Die Unterstützer_innengruppe hat dazu eine Pressemitteilung verfasst:

Prozess gegen Thomas eingestellt

Der für morgen, den 08. Juni 2011 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Erfurt angesetzte Pro­zess gegen Thomas, den Fahrer des Lautsprecherwagens auf einer Demonstration gegen die Räumung des Besetzten Hauses am 16.04.2009, findet nicht statt. Der Richter hat angeboten den Prozess gegen Auflage in Höhe von 100 Arbeitsstunden einzustellen. Dieses Angebot, das nach §153a der Strafprozessordnung möglich ist, haben sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch der Angeklagte angenommen.

„Somit werden wir morgen die geplante Kundgebung vor dem Amtsgericht nicht abhalten“, sagte heute Vera Grone, eine Sprecherin der Unterstützer_innengruppe und dankte aus­drücklich für die in der letzten Zeit bekundeten Solidarität. „Mit der Einstellung wurde deut­lich, dass politisch und öffentlich geführte Prozesse den Druck auf die staatlichen Apparate erhöhen und sie nicht mehr ihr politisches Kalkül nach Belieben vollziehen können“, so Grone weiter. Ebenso schätze sie ein, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 26.05.2011 seinen Einfluss auf den Rückzieher zur Aburteilung von Thomas gehabt haben wird. Das Gericht stellte fest, dass sowohl die Gewahrsamnahmen, als auch die er­kennungsdienstlichen Maßnahmen gegen die Sitzblockierer_innen vor dem Tor des Be­setzten Hauses rechtswidrig waren.

„Die Annahme der Einstellung unter Auflagen bedeutet nicht, dass ich ein Eingeständnis zu einer Schuld oder Teilschuld vornehme, sondern vielmehr, dass ich mich dem politisch motiviert agierenden System von Anklage und Rechtsprechung weitestgehend entziehe und mich der Beliebigkeit eines Urteils nicht mehr aussetze“, so äußerte sich heute erst­mals der Angeklagte Thomas selbst. Dabei verwies er auf den langen und zermürbenden Prozesszirkus von Staatsanwaltschaft und Gericht, welches die Verhandlung bereits 5 mal ansetzte und immer wieder verschob. Außerdem bedankte er sich für die immer wieder in der Öffentlichkeit stattfindende Mobilisierung für Solidarität und Unterstützung.

„Offensichtlich konnte dem Versuch der Staatsapparate, durch den Prozess im Nachhinein die Polizeieinsätze vom 16.04.2009 als rechtmäßig festzustellen und zu legitimieren, noch einmal ein Riegel vorgeschoben werden“, äußerte sich Vera Grone. „Das Angebot des Richters, als auch das Eingehen durch die Staatsanwaltschaft darauf, macht einmal mehr deutlich, dass die Anklage gegen Thomas eine große überzogene Luftnummer gewesen ist und die Anklagepunkte nicht haltbar gewesen sind“, so Grone weiter.

Die Vorwürfe der schweren Körperverletzung, des gefährlichen Eingriffs in den Straßen­verkehr, dem Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten, der versuchten Körperverlet­zung und dem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wären unter dem Druck und der Beobachtung der Öffentlichkeit eingestürzt wie ein Kartenhaus. Diese Blamage wollten sie nach dem 26.05.2011 offensichtlich nicht schon wieder produzieren und stellten das Ver­fahren ein, schätzt die Unterstützer_innengruppe von Thomas die neuste Entwicklung ein.

Quelle: Rote Hilfe Erfurt

Hausräumung in Erfurt: Polizeimaßnahmen teilweise rechtswidrig

Wie das Ver­wal­tungs­ge­richt Wei­mar heute fest­ge­stellt hat, war der Po­li­zei­ein­satz bei der Räu­mung des Topf&Söh­ne-​Ge­län­des vor über zwei Jah­ren zum Teil rechts­wid­rig. Da­mals wur­den ca. 50 Per­so­nen in Ge­wahr­sam ge­nom­men und z.T. einen Tag und eine Nacht lang fest­ge­hal­ten und schi­ka­niert, dar­un­ter auch Min­der­jäh­ri­ge und Per­so­nen, bei denen un­mit­tel­bar nach der Ge­wahrs­am­nah­me klar war, dass ihnen nichts vor­ge­wor­fen wer­den konn­te. Vier der Be­trof­fe­nen hat­ten das Land Thü­rin­gen dar­auf­hin ver­klagt. Heute hat das VG ihnen Recht ge­ge­ben und damit die Thü­rin­ger Po­li­zei daran er­in­nert, dass eine Be­stra­fung auf dem kur­zen Dienst­weg — also di­rekt nach dem Ein­satz nach Gusto der be­tei­lig­ten Be­am­t_in­nen — gegen gel­ten­des Recht ver­stößt.
Auch wenn das nichts am Fak­tum der Räu­mung än­dert, bleibt zu hof­fen, dass das Ur­teil einen ge­wis­sen Ein­druck auf über­eif­ri­ge Ord­nungs­hü­ter macht und dazu bei­trägt, dass künf­ti­ge Po­li­zei­ein­sät­ze we­ni­ger bru­tal ver­lau­fen. Das kommt letz­ten Endes auch der Po­li­zei zu­gu­te. Den sieg­rei­chen Klä­ger_in­nen kann mensch nur gra­tu­lie­ren.

Quelle: Infoladen Sabotnik

Nicht vergessen: Am 8. Juni findet der Prozess gegen „unseren Fahrer“ Thomas in Erfurt statt. Mehr dazu bei Sabotnik hier.

Kommt zur Kund­ge­bung „Hände weg von un­se­rem Fah­rer!“

Am Mitt­woch, dem 8. Juni um 08.​00 Uhr vor dem Amts­ge­richt in Er­furt!

Be­glei­tet den Pro­zess ab 09.​00 Uhr im Sit­zungs­saal 8.

So­li­da­ri­tät mit Tho­mas!

Prozesse wegen Räumung des Besetzten Hauses in Erfurt

Der Infoladen Sabotnik berichtet, dass am 26. Mai vor dem Verwaltungsgericht Wei­mar ab 10:30 Uhr die münd­li­che Ver­hand­lung im Pro­zess von vier der bei der Räu­mung des ehe­ma­li­gen Topf&Söh­ne-​Ge­län­des fest­ge­nom­me­nen Per­so­nen gegen das Land Thü­rin­gen stattfindet. Die vier wol­len auf dem Rechts­weg fest­stel­len las­sen, dass das Vor­ge­hen der Po­li­zei zum Teil rechts­wid­rig war und dem Grund­satz der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit wi­der­spro­chen hat.

Erklärung der Kläger auf platznehmen.blogsport.de:
„Gegen Polizeiwillkür und Repression – Warum wir uns auf juristischer Ebene gegen Polizeiwillkür wehren“

Zwei Wo­chen spä­ter, am 8. Juni, wird ab 9 Uhr vor dem Amts­ge­richt Er­furt gegen den Fah­rer des Laut­spre­cher­wa­gens der Demo am Tag der Räu­mung ver­han­delt. Er soll laut An­sicht der Be­hör­den einen Po­li­zis­ten an­ge­fah­ren und sich bei der Fest­nah­me ge­wehrt haben.

Bei bei­den Pro­zes­sen fän­den es die in­vol­vier­ten Freun­dIn­nen si­cher­lich toll, wenn ein paar Leute vor­bei­kom­men und ihre So­li­da­ri­tät und Un­ter­stüt­zung zei­gen wür­den.

Anquatschversuche des Verfassungsschutzes

Anquatschversuch in Erfurt

In der letzten Woche wurden mehrere linke Aktivist_innen in Erfurt von sogenannten „Verfassungsschützer_innen“ angequatscht. Bei zwei Personen hatten die Staatsbüttel keinen Erfolg. Gespräche wurden verweigert und die Bullen weggeschickt. Bereits im September letzten Jahres und vor zwei Wochen kam es zu Anquatschversuchen in Zella-Mehlis und Ilmenau. Im folgenden werden die Geschehnisse aus Sicht der Betroffenen erzählt.

Am heutigen Donnerstag hat ein Beamter zum zweiten mal versucht, C. aus Erfurt anzuquatschen. Bereits am Vortag klingelte die selbe Person an der Wohnung des Betroffenen, ging aber aufgrund der Nichtanwesenheit unverrichteter Dinge wieder. Heute Nachmittag gegen 16.15 Uhr warteten zwei Beamte in einem dunklen PKW mit Hamburger Kennzeichen vor der Wohnung der betroffenen Person. Als die Zielperson vorfuhr und das Auto verließ, stieg auch einer der Beamten aus. Er sprach C. mit seinem Vornamen an, zeigte seinen Ausweis und bat um ein Gespräch. C. wies ab. Etwas eindringlicher sagte der Bulle „Es geht um Weimar. Es ist besser, wenn Du mit mir redest, auch wegen Deiner Zukunft.“ C. wies den Staatsbüttel erneut ab. Er ließ den Bullen stehen und ging in seine Wohnung. Daraufhin fuhren auch die Bullen davon.Der sportliche Cop war ca. 1.80m groß, etwa 30 Jahre alt und trug kurze dunkle gegelte Haare.

weiterlesen auf Indymedia

Anquatschversuch in Ilmenau

Am Nachmittag des 14. April kam es in Ilmenau zu einen Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz. Wie schon in Zella-Mehlis (RHSTH berichtete) wurde eine Person angesprochen, die der VS der linken Szene zurechnet.

Der Mitarbeiter der Spitzelbehörde, der sich als Tim Klein auswies, befragt X zu dem Naziangriff im Februar in Ilmenau (AGIL berichtete) und ob X sich dadurch ebenfalls bedroht fühle. X verneinte und wollte das Gespräch beenden. Der Spitzel versuchte sich darauf hin mit X einige Tage später auf einen Kaffee zu verabreden. Dort könne man nochmal über diverse Themen in Ruhe reden. X ließ ihn daraufhin abblitzen.

weiterlesen bei der Roten Hilfe Südthüringen

„Repression gegen linke Medien“ – Veranstaltung in Erfurt

Zum Tag der politischen Gefangenen am 18. März organisiert die Rote Hilfe Erfurt eine Veranstaltung „Repression gegen linke Medien“. Unmittelbarer Anlass ist die Kriminalisierung linker Buchhandlungen und Infoläden wegen dort angebotener Zeitschriften („Buchhandlungen verstoßen gegen das Waffengesetz?“) In der Veranstaltung wird Referent Wolfgang Lettow vom „Gefangenen Info“ zurück blicken auf jahrzehntelange Zensur linker Medien in der BRD – ein Problem, das gerade auch in Erfurt in der jüngeren Vergangenheit Menschen zu schaffen gemacht hat.

Veranstaltungsankündigung der Roten Hilfe Erfurt

Vortrag und Diskussion:

„Repression gegen linke Medien“

17. März 2011, 20.30 Uhr, Offene Arbeit Erfurt (Allerheiligenstraße 9, Hinterhaus)

Veranstaltungsreihe zu Polizeigewalt

Wir möchten euch auf eine Veranstaltungsreihe der amnesty-international-Hochschulgruppe, der Horda Azzuro und des Hintertorperspektive e.V. zum Thema Polizeigewalt hinweisen.


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